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Rating-Kriterien


 
 

Welche Auswirkungen hat Basel II auf die Kreditvergabe an Unternehmen? Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Unter dem Begriff Basel II werden die neuen international geltenden Regelungen zur Kreditvergabe durch die Geldinstitute verstanden, die Anfang 2007 von allen Mitgliedsländern der Europäischen Union in nationales Recht übernommen werden sollen. Zuständig für das Abkommen ist der gleichnamige Ausschuss bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel.

Das erste Baseler Abkommen (Basel I) von 1988 legte fest, dass die Banken ihre Kredite pauschal mit 8 % Eigenkapital unterlegen mussten.

Basel II schreibt den Kreditinstituten demnächst verbindlich vor, dass die Eigenkapitalunterlegung nicht mehr pauschal, sondern in jedem Einzelfall nach Kreditwürdigkeit des Kunden risikoadjustiert zu erfolgen hat. Unternehmen mit guter Bonität und chancenreichen Investitionsvorhaben können sogar mit einem - gegenüber Basel I - niedrigeren Zinssatz rechnen. Jedoch müssen Unternehmen mit Finanzierungsvorhaben, bei denen sich Risiken kumulieren, entsprechend ihrer Risikoeinstufung (Rating) mit u. U. empfindlichen Zinszuschlägen gegenüber dem heute "marktüblichen" Kreditzins rechnen.

Das Rating simuliert die Kreditausfallwahrscheinlichkeit des jeweiligen Kunden. Dazu verfügen die großen Kreditinstitute heute schon über eine ausgefeilte Ratingarchitektur: Ihre Bank erhebt nach standardisierten Kriterien ein Kundenprofil und gleicht dieses mit volkswirtschaftlichen, branchen- und standortspezifischen Daten ab. Ihr Unternehmen wird einer Risikoklasse zugeordnet, die über die Höhe der Zuschläge (Abschläge) auf den Leitkreditzins bestimmt.

Dazu genügt es nicht, wenn der Unternehmer Vermögens- und Ertragsverhältnisse offen legt, er muss auch die Erfolgsaussichten für seine Investitionspläne und den Mitteleinsatz durch stichhaltige Geschäftspläne dokumentieren.

Schon heute werden umfängliche Rating-Kriterien bei der Ausgabe neuer Kredite mit längeren Laufzeiten (ab ca. 3 Jahren) geprüft.

Nicht betroffen vom Basel II-Abkommen sind Kleinkredite und private Immobilienfinanzierungen bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro.

© 2003 D. Kirsten, ACCANTAS


 
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